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Ratgeber Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeber­bestätigung in Konstanz: Inhalt, Frist und Formular

Ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Anmeldung: Hier lesen Sie, wer sie ausstellen muss, was darin stehen muss, wo Sie das Formular der Stadt Konstanz finden und was bei Untermiete oder Eigentum gilt.

Gepackte Umzugskartons nach dem Umzug
Frist: 2 WochenAnmeldung mit Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Kurz erklärt

Wohnungsgeber­bestätigung – das Wichtigste in Kürze

Die Wohnungsgeberbestätigung ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihres Vermieters, dass Sie eingezogen sind (§ 19 BMG). Sie brauchen sie für die Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss (§ 17 BMG). Ausstellen darf sie nur der Wohnungsgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung.

Mohamad Hammoud, Unternehmensleiter bei TipTop MoveInhalt geprüft vonMohamad HammoudUnternehmensleiter bei TipTop Move
Stand:
Wer stellt aus
Der Wohnungsgeber – meist der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung.
Frist
Innerhalb der zweiwöchigen Anmeldefrist nach dem Einzug.
Form
Schriftlich oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde.
Anmeldung
Bürgerbüro der Stadt Konstanz, Untere Laube 24 – nur mit Termin, alternativ online.
Pflichtangaben

Was in der Wohnungsgeber­bestätigung stehen muss

Diese vier Angaben schreibt das Bundesmeldegesetz vor (§ 19 BMG). Fehlt etwas, kann das Bürgerbüro die Anmeldung nicht abschließen.

Wohnungsgeber

Name und Anschrift des Wohnungsgebers. Ist er nicht der Eigentümer, zusätzlich der Name des Eigentümers.

Einzugsdatum

Der Tag, an dem Sie tatsächlich eingezogen sind – nicht unbedingt das Datum im Mietvertrag.

Anschrift der Wohnung

Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort; bei mehreren Wohnungen im Haus gern mit Lage, etwa Stockwerk.

Meldepflichtige Personen

Die Namen aller Personen, die einziehen – eine Bestätigung kann für die ganze Familie gelten.

Stadt Konstanz

Formular und Anmeldung in Konstanz

Die Stadt Konstanz stellt einen Vordruck zur Verfügung. Ihr Vermieter füllt ihn aus und unterschreibt – Sie nehmen ihn zur Anmeldung mit.

Vordruck der Stadt

Die „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG“ als Formular aus dem Serviceportal der Stadt Konstanz.

Zum Formular

Termin im Bürgerbüro

Das Bürgerbüro in der Unteren Laube 24, 78462 Konstanz, empfängt Sie nur mit Termin.

Zum Bürgerbüro

Online anmelden

Mit Online-Ausweis melden Sie sich über das Portal zur Wohnsitzanmeldung an – ohne Termin vor Ort.

Zur Online-Anmeldung
Junges Paar freut sich zwischen Umzugskartons in der neuen Wohnung
Ablauf

So kommen Sie mit der Bestätigung zur Anmeldung

  1. Bestätigung anfordern

    Bitten Sie Ihren Vermieter schon vor dem Einzug um die Wohnungsgeberbestätigung – den Vordruck der Stadt Konstanz kann er direkt ausfüllen.

  2. Angaben prüfen

    Stimmen Einzugsdatum, Anschrift und die Namen aller Personen, die einziehen? Fehler verzögern die Anmeldung.

  3. Termin buchen oder online anmelden

    Buchen Sie einen Termin beim Bürgerbüro oder melden Sie sich mit Online-Ausweis über das Portal zur Wohnsitzanmeldung an.

  4. Anmelden

    Im Bürgerbüro in der Unteren Laube 24 legen Sie Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung vor – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

Sonderfälle

Untermiete, Eigentum, WG – wer bestätigt?

Wohnungsgeber ist, wer Ihnen die Wohnung tatsächlich zur Nutzung überlässt. Daraus ergibt sich, wer die Bestätigung ausstellt.

Mietwohnung

Der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung.

Eigene Wohnung

Sie selbst – auf dem Vordruck kreuzen Sie die Eigennutzung durch den Eigentümer an.

Untermiete & WG

In der Regel der Hauptmieter, der Ihnen das Zimmer überlässt – nicht der Eigentümer des Hauses.

Elektronisch

Bestätigt der Vermieter elektronisch, erhält er ein Zuordnungsmerkmal, das er Ihnen für die Anmeldung weitergibt.

Bußgelder

Was bei Fehlern oder Verspätung droht

Verstöße gegen die Melde- und Mitwirkungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten (§ 54 BMG).

Nicht rechtzeitig bestätigt

Bestätigt der Vermieter den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig: bis zu 1.000 €.

Unbefugt ausgestellt

Stellt jemand die Bestätigung aus, der nicht Wohnungsgeber oder beauftragt ist: bis zu 1.000 €.

Gefälligkeitsbescheinigung

Wer eine Anschrift zur Anmeldung anbietet, obwohl niemand einzieht: bis zu 50.000 €.

Verspätet angemeldet

Wer sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmeldet, riskiert ebenfalls bis zu 1.000 €.

Wenn es hakt

Vermieter stellt die Bestätigung nicht aus – was tun?

Erhalten Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig, teilen Sie das dem Bürgerbüro unverzüglich mit (§ 19 BMG). Melden Sie sich trotzdem fristgerecht, denn die Anmeldepflicht bleibt bestehen. Für die Zukunft hilft es, die Bestätigung schon bei der Schlüsselübergabe anzusprechen und sie im Übergabeprotokoll zu vermerken.

Mitteilen
Fehlende Bestätigung unverzüglich beim Bürgerbüro melden.
Frist halten
Die zweiwöchige Anmeldefrist gilt weiter.
Vorbeugen
Bestätigung bei der Schlüsselübergabe anfordern.
FAQ

Häufige Fragen zur Wohnungsgeber­bestätigung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter +49 176 77673303 oder lesen Sie alle Fragen und Antworten.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Bestätigung des Wohnungsgebers, dass Sie in eine Wohnung eingezogen sind. Sie ist im Bundesmeldegesetz geregelt (§ 19 BMG) und wird für die Anmeldung beim Bürgerbüro gebraucht.

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Der Wohnungsgeber, also wer Ihnen die Wohnung zur Nutzung überlässt – in der Regel der Vermieter. Er kann auch eine andere Person beauftragen, zum Beispiel die Hausverwaltung. Andere Personen dürfen die Bestätigung nicht ausstellen.

Wo bekomme ich das Formular in Konstanz?

Die Stadt Konstanz bietet einen Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG“ in ihrem Serviceportal an. Ihr Vermieter kann ihn ausfüllen und unterschreiben; eine formlose Bestätigung mit allen Pflichtangaben genügt ebenfalls.

Welche Angaben muss die Bestätigung enthalten?

Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen. Ist der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer, muss auch der Name des Eigentümers angegeben werden.

Brauche ich eine Bestätigung, wenn ich in meine eigene Wohnung ziehe?

Ja. Als Eigentümer sind Sie selbst Wohnungsgeber und stellen die Bestätigung für sich aus. Auf dem Vordruck kreuzen Sie dafür die Eigennutzung durch den Eigentümer an.

Wer stellt die Bestätigung bei Untermiete oder in einer WG aus?

Wer Ihnen das Zimmer oder die Wohnung überlässt. Bei Untermiete ist das in der Regel der Hauptmieter – nicht der Eigentümer des Hauses.

Was passiert, wenn mein Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?

Teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit. Der Vermieter handelt ordnungswidrig, wenn er den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt – dafür droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 € (§ 54 BMG).

Kann ich mich in Konstanz online anmelden?

Ja, über das Portal zur Wohnsitzanmeldung des Bundes, auf das die Stadt Konstanz verweist. Sie brauchen dafür einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion; die Wohnungsgeberbestätigung bzw. das Zuordnungsmerkmal Ihres Vermieters geben Sie dort an.

Kostenlose Anfrage

Noch nicht umgezogen? Wir helfen.

Während Sie sich um Wohnungsgeberbestätigung und Anmeldung kümmern, übernehmen wir den Umzug – zum Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

  • Unverbindlich & kostenlos: Anfrage und Besichtigung kosten nichts.
  • Verbindlicher Festpreis: keine Stundenabrechnung, keine Nachforderungen.
  • Fotos hochladen: So können wir den Aufwand noch genauer einschätzen.
Wilhelm Haller, Kundenbetreuung bei TipTop Move
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