Ummeldung in Konstanz: Frist, Unterlagen und Ablauf
Nach dem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz anmelden. Hier erfahren Sie, was Sie mitbringen müssen, wie der Termin abläuft und wen Sie danach noch informieren sollten.
- 5,0 bei Google74 Bewertungen
- Verbindlicher Festpreisohne Nachforderungen
- Seit 2014 in KonstanzRudolf-Diesel-Straße 5

Ummeldung in Konstanz – das Wichtigste in Kürze
Wer in Konstanz eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Konstanz. Mitzubringen sind ein Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Die Anmeldung ist kostenlos.
Inhalt geprüft vonMohamad HammoudUnternehmensleiter bei TipTop MoveStand:
- Frist
- 2 Wochen nach dem Einzug
- Zuständig
- Bürgerbüro der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 78462 Konstanz – Kontakt & Termin
- Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung
- Kosten
- Kostenlos – auch die Meldebestätigung
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung
Die Behörde kann im Einzelfall weitere Nachweise verlangen. Prüfen Sie die Liste vor Ihrem Termin auf der Seite der Stadt Konstanz.
Ausweis
Gültiger Personalausweis oder Reisepass – für jede Person, die umzieht.
Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Vermieters über Ihren Einzug. Ohne sie ist die Anmeldung einer Mietwohnung nicht möglich.
Kinder & Familie
Ausweise der Familienangehörigen, die mit umziehen. Für Kinder ohne Ausweis wird oft die Geburtsurkunde verlangt.
Vollmacht
Wer nicht selbst kommt, braucht eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis der vertretenen Person.
Was in der Wohnungsgeberbestätigung stehen muss
Ohne diese Bestätigung können Sie eine Mietwohnung nicht anmelden (§ 19 BMG). Bitten Sie Ihren Vermieter am besten schon vor dem Einzug darum.
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Art des Vorgangs: Einzug
- Datum des Einzugs
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller meldepflichtigen Personen
- Name und Anschrift des Eigentümers, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist
Eigentumswohnung? Ziehen Sie in Ihre eigene Wohnung, stellen Sie die Bestätigung selbst aus. Ein Formular finden Sie auf der Seite der Stadt Konstanz.
Pflichtangaben, Formular, Untermiete und Bußgelder im Detail: Ratgeber Wohnungsgeberbestätigung.

So läuft die Ummeldung in Konstanz ab
Termin buchen
Buchen Sie einen Termin beim Bürgerbüro – am besten schon vor dem Umzug. Im Sommer und zu Semesterbeginn sind Termine schnell vergeben.
Wohnungsgeberbestätigung holen
Bitten Sie Ihren Vermieter rechtzeitig um die Bestätigung. Bei Eigentum stellen Sie sie selbst aus.
Unterlagen mitnehmen
Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls die Ausweise der Familie oder eine Vollmacht.
Anmelden im Bürgerbüro
Ihre Daten werden aufgenommen. Die neue Anschrift wird auf Ihrem Personalausweis vermerkt.
Meldebestätigung aufbewahren
Sie erhalten eine kostenlose Meldebestätigung – nützlich für Arbeitgeber, Bank und Behörden.
Was bei verspäteter Ummeldung passiert
Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig (§ 54 BMG).
Für Mieter
Die verspätete Anmeldung kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden. Melden Sie sich in diesem Fall so schnell wie möglich an.
Für Vermieter
Auch wer die Wohnungsgeberbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.
Wen Sie nach der Ummeldung informieren sollten
Die Ummeldung ist der erste Schritt. Diese Stellen brauchen ebenfalls Ihre neue Adresse.
Behörden
Bürgerbüro (Anmeldung), Finanzamt, Familienkasse, Rentenversicherung, gegebenenfalls BAföG-Amt oder Jobcenter.
Fahrzeug
Zulassungsbehörde im Landratsamt Konstanz, Kfz-Versicherung, Abos für Bus und Bahn.
Finanzen & Versicherungen
Banken und Kreditkarten, Krankenkasse, Haftpflicht- und Hausratversicherung, Zahlungsdienste.
Energie & Wohnen
Strom und Gas, Internet und Telefon, Rundfunkbeitrag über rundfunkbeitrag.de.
Post & Arbeit
Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post, Arbeitgeber, Zeitschriften-Abos und Online-Shops.
Gesundheit & Freizeit
Hausarzt und Zahnarzt, Pflegekasse, Vereine, Fitnessstudio und Bibliothek.
Häufige Fragen zur Ummeldung in Konstanz
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter +49 176 77673303 oder lesen Sie alle Fragen und Antworten.
Wie lange habe ich Zeit, mich in Konstanz umzumelden?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung anmelden (§ 17 BMG). Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht das Datum im Mietvertrag.
Wo melde ich mich in Konstanz um?
Beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz in der Unteren Laube 24, 78462 Konstanz. Einen Termin buchen Sie über die Website der Stadt Konstanz.
Was kostet die Ummeldung in Konstanz?
Die Anmeldung ist kostenlos. Auch die Meldebestätigung kostet nichts.
Welche Unterlagen brauche ich?
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Wer andere Personen mit anmeldet oder vertreten wird, braucht deren Ausweise bzw. eine Vollmacht.
Kann ich mich in Konstanz online ummelden?
Die elektronische Wohnsitzanmeldung wird in Baden-Württemberg schrittweise eingeführt. Sie brauchen dafür einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Ob der Dienst für Konstanz verfügbar ist, prüfen Sie auf wohnsitzanmeldung.de.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden kann (§ 54 BMG). Melden Sie sich in diesem Fall so schnell wie möglich an.
Muss mein Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Ja. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen (§ 19 BMG). Stellt er sie nicht oder nicht rechtzeitig aus, kann auch das mit einem Bußgeld geahndet werden.
Muss ich auch mein Auto ummelden?
Ja. Die neue Anschrift müssen Sie auch bei der Zulassungsbehörde ändern lassen – für Konstanz ist das das Landratsamt Konstanz. Denken Sie außerdem an Ihre Kfz-Versicherung.
Noch nicht umgezogen? Wir helfen.
Während Sie sich um Ummeldung und Verträge kümmern, übernehmen wir den Umzug – zum Festpreis nach kostenloser Besichtigung.
- Unverbindlich & kostenlos: Anfrage und Besichtigung kosten nichts.
- Verbindlicher Festpreis: keine Stundenabrechnung, keine Nachforderungen.
- Fotos hochladen: So können wir den Aufwand noch genauer einschätzen.

Vielen Dank – Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen.
Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden während unserer Geschäftszeiten (Mo–Sa, 08–19 Uhr). Eine Bestätigung mit Ihren Angaben haben wir an geschickt.
Eilig? Rufen Sie uns an: +49 176 77673303
Weitere Leistungen und Ratgeber von TipTop Move
